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Unaufgeforderte Zusendungen
Wegen der grossen Anzahl uns unaufgefordert zugesandter Anregungen, Hinweise und anderen Informationen kann nicht über sämtliche Einsendungen Korrespondenz geführt werden. Soweit aus solchen Einreichungen nichts hervorgeht, wird davon ausgegangen, dass die Vorschläge keinem Immaterialgüterrechtsschutz unterliegen, insbesondere nicht patent-, urheber-, design-, gebrauchsmuster- oder geschmacksmusterrechtlich geschützt sind. Sollte dies nicht zutreffen, erwarten wir die umgehende Vorlage von offiziellen Anmelde- bzw. Registrierungszertifikaten durch den Einsender. Das unaufgeforderte Vorlegen von Anregungen, Hinweisen und anderen Informationen begründet keine Geheimhaltungspflicht von Rotho und gilt auch nicht als anvertrautes Arbeitsergebnis. Rotho oder mit Rotho verbundene Unternehmen sind in der Verwendung, Nutzung, Verwertung, Abänderung oder Weiterentwicklung gänzlich frei und werden diesbezüglich in keinem Zeitpunkt Rechenschaft ablegen. Mit solchen Einsendungen entsteht weder ein Auftrags-, Werkvertrags-, Lizenzvertrags-, Joint-Venture-, Kooperations- oder sonstiges Vertragsverhältnis.

